Corporate Transparency Act: Berichtspflichten bleiben vorerst ausgesetzt.
ACHTUNG: Dieser Artikel ist mittlerweile überholt - bitte lesen Sie unseren aktuellen Artikel zum derzeitigen Stand.
Die Berichtspflichten des Corporate Transparency Act (CTA) bleiben vorerst ausgesetzt.
Zwar hat der Oberste Gerichtshof der USA am 23. Januar 2025 die einstweilige Verfügung im Verfahren Texas Top Cop Shop v. Garland, die bisher zur Aussetzung der Berichtspflicht geführt hatte, aufgehoben, jedoch bleibt eine andere landesweite Verfügung aus dem Verfahren Smith v. U.S. Department of the Treasury vom 7. Januar 2025 weiterhin in Kraft.
Fazit:
Keine Meldepflicht: Laut der für die Ausführung des CTA zuständigen Behörde FinCEN müssen Unternehmen aktuell (Stand 24.01.2025) keine Informationen zu wirtschaftlich Berechtigten einreichen. Laut FinCEN bestehen daher auch keine Haftungsrisiken für die Nicht-Einreichung, solange die Verfügung im Verfahren Smith v. U.S. Department of the Treasury besteht. Nähere Informationen finden Sie auf der Website von FinCEN.
Möglichkeit freiwilliger Meldung: FinCEN stellt ebenfalls klar, dass Unternehmen weiterhin freiwillig der derzeit ausgesetzten Meldepflicht nachkommen können.
Ausblick:
Die CTA-Saga wird weiter gehen. Der Fall Texas Top Cop Shop kehrt nun, nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, zum darunter angesiedelten Bundesgericht (5. Gerichtsbezirk) zur weiteren Behandlung zurück. Eine Entscheidung in diesem Fall wird irgendwann nach der für den 25. März 2025 anberaumten mündlichen Verhandlung erwartet.
Parallel laufen jedoch noch weitere Verfahren in anderen Gerichtsbezirken, die ebenfalls Einfluss auf den CTA haben können. Und zu guter letzt ist auch von der neuen Administration zu erwarten, dass sie unter Umständen in den Vollzug des Gesetzes eingreift.
Unternehmen, die dem Anwendungsbereich des CTA und der Berichtspflicht unterfallen, sollten die aktuelle Entwicklung verfolgen, um gegebenenfalls — bei Wiedereintritt der Pflicht — reagieren zu können.
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne hier für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch.
FAQ zum Corporate Transparency Act (CTA)*
1. Was ist der Corporate Transparency Act (CTA)?
Der CTA ist ein US-amerikanisches Gesetz, das Unternehmen mit USA-Bezug (mit Ausnahmen) verpflichtet, Informationen zu den hinter den Unternehmen stehenden wirtschaftlich Berechtigten (“Beneficial Owners”) an das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) zu melden. FinCEN ist eine US-Bundesbehörde unter dem US-Finanzministerium. Ziel des CTA ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Sie finden den Volltext des CTA hier.
2. Welche Unternehmen unterfallen dem Anwendungsbereich des CTA?
Der CTA hat einen breiten Anwendungsbereich, der sowohl US-amerikanische als auch ausländische Unternehmen betrifft. Grundsätzlich sind betroffen:
Corporations, Limited Liability Companies (LLCs) und andere Unternehmensformen, die nach dem Recht eines US-Bundesstaates gegründet wurden, sowie
Ausländische Unternehmen, die in den USA geschäftlich tätig und registriert sind.
Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen. Von der Meldepflicht befreit sind unter anderem:
Operative Unternehmen, die mehr als 20 Vollzeitmitarbeiter in den USA beschäftigen, über 5 Millionen US-Dollar Bruttoeinnahmen in ihrer Steuererklärung ausweisen und eine physische Geschäftspräsenz in den USA haben, sowie
Unternehmen, die bereits einer strengen bundesstaatlichen Aufsicht unterliegen, wie zum Beispiel Banken, Versicherungsgesellschaften, bestimmte Wertpapierbörsen und -makler, Unternehmen im Bereich der öffentlichen Versorgung, steuerbefreite Organisationen und Wohltätigkeitsorganisationen.
Insgesamt gibt es 23 spezifische Ausnahmen von der Meldepflicht. Der CTA zielt hauptsächlich auf sonst wenig regulierte, kleinere Unternehmen und bloße "Briefkastenfirmen" ab — entsprechend seiner Zielsetzung, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und andere illegale Aktivitäten zu bekämpfen.
3. Sind Unternehmen aktuell verpflichtet, Informationen einzureichen?
Nein. Aufgrund einer landesweiten Verfügung im Fall Smith v. U.S. Department of the Treasury sind die Meldepflichten vorübergehend ausgesetzt. Unternehmen, die keine Daten einreichen, haften derzeit nicht. (Stand 24.01.2025)
4. Können Informationen dennoch freiwillig eingereicht werden?
Ja, Unternehmen können freiwillig Berichte zu wirtschaftlich Berechtigten bei FinCEN einreichen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.
5. Welche Risiken bestehen, wenn nichts unternommen wird?
Auch wenn derzeit keine Meldepflicht besteht, könnten zukünftige Gerichtsbeschlüsse oder Änderungen die Pflicht reaktivieren. Eine frühzeitige Vorbereitung durch Sammlung der im Falle der Meldepflicht benötigten Unterlagen kann das Risiko von Verzögerungen bei der Meldung vermeiden, sollte die Meldepflicht wieder kommen.
6. Was sollte man tun, wenn man sich auf ein Wiederaufleben der Meldepflicht vorbereiten will?
Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen unter die CTA-Vorschriften fällt.
Identifizieren Sie wirtschaftlich Berechtigte und sammeln Sie die erforderlichen Dokumente.
Halten Sie sich informiert über die Entwicklung der Meldepflicht. Unter anderem stellt die Website des FinCEN aktuelle Informationen bereit.
7. Wo finde ich aktuelle Informationen?
Offizielle Updates von FinCEN zum CTA finden sich auf der FinCEN-Website.
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne hier für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch.
*Wichtiger Hinweis: diese FAQ und der Artikel dazu dienen nur der ersten Information und können wegen des Umfangs und der Komplexität des CTA keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Jeder Einzelfall hat seine Eigenheiten und sollte im Zweifelsfall mit einem Berater besprochen werden. Kontaktieren Sie uns gerne hier für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch.