Trump stoppt Durchsetzung des Foreign Corrupt Practices Act (FCPA): Folgen für deutsche Mittelständler mit USA-Geschäft

Die Trump-Administration stoppt — zunächst für 180 Tage — die Durchsetzung des Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), des wichtigsten US-Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im internationalen Geschäftsverkehr.

Da der FCPA auch auf deutsche Unternehmen mit USA-Geschäft Anwendung findet, gibt dieser Artikel eine Übersicht zu den aktuellen Entwicklungen.

1. Was ist der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) und wann ist er relevant für deutsche Unternehmen?

Der FCPA ist ein US-amerikanisches Anti-Korruptionsgesetz, das Unternehmen mit USA-Bezug verpflichtet, strenge Regeln im Umgang mit staatlichen Stellen weltweit einzuhalten. Insbesondere dürfen gegenüber Vertretern* staatlicher Stellen keine Vorteile gewährt werden, um dadurch geschäftliche Ziele zu erreichen.

Als USA-Bezug und damit Auslöser der FCPA-Pflichten reichen unter anderem aus:

  • FCPA-relevantes Verhalten während eines Aufenthaltes in den USA (z.B. eine geschäftliche Besprechung in den USA, während der über die Gewährung von Vorteilen an ausländische staatliche Stellen zur Beschleunigung eines Genehmigungsverfahrens oder Erhalt eines Auftrags gesprochen wird, oder auch nur der Versand einer E-Mail oder ein Telefonat von US-Territorium aus mit FCPA-relevantem Inhalt),

  • Nutzung eines amerikanischen Bankkontos,

  • Unterhaltung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in den USA,

  • Handel von Wertpapieren des Unternehmens an einer US-Börse oder im amerikanischen außerbörslichen Handel (over-the-counter-Markt oder OTC-Markt).

Als Folge solcher Anknüpfungspunkte können sich bei einschlägigem Verhalten gravierende Konsequenzen aus dem FCPA ergeben, einschließlich hoher Geldstrafen, Geschäftsverbote und strafrechtlicher Konsequenzen für Führungskräfte.

Aus diesem Grund müssen Unternehmen, die Bezüge in die USA haben, die Regelungen des FCPA im Umgang mit staatlichen Stellen weltweit, d.h. in ihrem gesamten Auslandsgeschäft, beachten.

a. Anti-Korruptionsbestimmungen

Die wichtigste Regelung des FCPA ist das Verbot, Bestechungsgelder oder andere unzulässige Vorteile an ausländische Amtsträger zu leisten, um Geschäftsabschlüsse oder andere geschäftliche Vorteile zu sichern.

Für Unternehmen, deren Wertpapiere an einer US-Börse oder im amerikanischen außerbörslichen Handel gehandelt werden, bestehen zudem strenge buchhalterische Pflichten, um die Bildung “schwarzer Kassen” zu verhindern. So müssen korrekte und detaillierte Bücher geführt werden, die sämtliche Transaktionen transparent erfassen, und wirksame interne Kontrollen etabliert werden, um sicherzustellen, dass keine unzulässigen Zahlungen oder sonstige Vorteilsgewährungen stattfinden.

b. Auch bloße Sorgfaltsverstöße und indirektes Handeln durch Dritte können zur Haftung führen

Neben intuitiv schnell erkennbaren Fällen von direkter Beamten-Bestechung können auch schwerer zu erkennende Fälle indirekter Vorteilsgewährung einen Straftatbestand unter dem FCPA darstellen:

  • Zum Beispiel Fälle, in denen Unternehmen mit lokalen Beratern, Vertriebspartnern, Subunternehmern oder anderen Dritten zusammenarbeiten, die sie nicht ausreichend kontrollieren, und die — unter Umständen ohne Wissen des Unternehmens — unerlaubte Vorteile an lokale Stellen gewähren, um so für das Unternehmen geschäftliche Vorteile zu erreichen. Die mangelnde Kontrolle der Tätigkeit der lokalen Mittelsmänner kann dabei ausreichen, um einen FCPA-Verstoß (Sorgfaltspflichtverletzung) zu begründen.

  • Des weiteren sind auch solche Fälle heikel, in denen das Gegenüber nicht klar als offizielle Stelle zu erkennen ist — dies kann der Fall sein z.B. bei privatrechtlich organisierten, aber dennoch regierungsnahen Einrichtungen wie Außenhandels-Agenturen, “Tourism Boards”, oder anderen Stellen, die öffentliche Aufgaben in privatrechtlicher Form erfüllen. Auch hier ist wegen der Verbindung zur (nationalen, regionalen oder lokalen) Regierung besondere Vorsicht geboten.

  • Schlussendlich ist zu beachten, dass neben Bestechungszahlungen auch die Gewährung sonstiger Vorteile — etwa Einladungen zu geldwerten Veranstaltungen, Gewährung eines Arbeitsplatzes für ein Familienmitglied des Beamten, o.ä. — ausreichen, um gegebenenfalls einen Verstoß gegen den FCPA zu begründen.

c. Verstöße deutscher Unternehmen in der Vergangenheit

In der Vergangenheit mussten nicht nur deutsche Großkonzerne wie Siemens, SAP oder die Deutsche Bank hohe Geldstrafen oder Vergleichszahlungen leisten, weil sie FCPA-Pflichten missachtet hatten, sondern es gab auch Beispiele mittelständischer Unternehmen, die aufgrund des FCPA ins Visier der US-Behörden kamen.

d. Bisherige Pflichten und mögliche Änderungen

Um keine Verstöße zu riskieren, mussten Unternehmen mit USA-Bezügen bisher ihre Mitarbeiter zur FCPA-Compliance schulen sowie gegebenenfalls sicherstellen, dass ihre Buchführung den Transparenzanforderungen des FCPA entsprach.

Die Trump-Administration hat nun die Vollziehung des FCPA für zunächst 180 Tage ausgesetzt. Daraus ergeben sich für die Compliance-Programme deutscher Unternehmen mit USA-Bezug die im Folgenden dargestellten Änderungen.

2. Pause der FCPA-Durchsetzung und Neuausrichtung der Prioritäten

Am 10. Februar 2025 unterzeichnete Präsident Donald Trump eine Executive Order, die das amerikanische Justizministerium anweist, die Durchsetzung des FCPA für 180 Tage auszusetzen. Während dieser Zeit soll eine Überprüfung des Gesetzes und seines Vollzugs in der Praxis erfolgen. Neue Untersuchungsverfahren werden während dieser Zeit nicht eingeleitet, und bestehende Verfahren auf Sinnhaftigkeit überprüft.

Gleichzeitig hat Generalstaatsanwältin Pam Bondi das US-Justizministerium angewiesen, Ressourcen von der Bekämpfung von Korruption im internationalen Geschäftsverkehr umzuschichten auf die Bekämpfung von internationaler organisierter Kriminalität und insbesondere von Drogen- und Schleuserkartellen.

3. Auswirkungen auf deutsche Unternehmen

a. Lockerung der Compliance-Anforderungen?

Sollte diese Verschiebung der Prioritäten anhalten, und insbesondere die Aussetzung des Vollzugs des FCPA zum Dauerzustand werden, dann würde dies bedeuten, dass Unternehmen mit USA-Bezügen unter weniger Druck stünden, ihre Mitarbeiter in der Einhaltung des FCPA zu schulen. Zu beachten ist jedoch, dass neben dem FCPA auch andere Anti-Korruptionsgesetze bestehen (sowohl in den USA als auch in anderen Ländern), und daher eine systematische Sensibilisierung relevanter Arbeitnehmer nach wie vor ratsam ist.

b. Neue Sorgfaltspflichten

In Folge des verstärkten Fokuses der US-Regierung auf die Bekämpfung von Drogenkartellen und anderen kriminellen Organisationen tun Unternehmen, die in Regionen mit hohem einschlägigem Risiko, etwa in Lateinamerika, Afrika oder Südostasien, tätig sind, gut daran, ihre lokalen Partner noch sorgfältiger zu prüfen als in der Vergangenheit.

Trotz der momentanen Aussetzung des Vollzugs des FCPA und der allgemeinen Tendenz der Trump-Regierung, Anti-Korruptions-Maßnahmen im allgemeinen Geschäftsverkehr zu entpriorisieren, sollten deutsche Unternehmen daher weiterhin robuste Compliance-Programme aufrechterhalten. Wichtigste Elemente dazu sind:

  • klare schriftliche Anweisungen im Mitarbeiter-Handbuch oder sonstigen Dokumenten der Personalführung sowie

  • die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter in Themen der Korruptions- und Geldwäschebekämpfung sowie der Prüfung lokaler Partner (“Due Diligence”).

Die Einhaltung internationaler Anti-Korruptionsstandards bleibt entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren und den guten Ruf Ihres Unternehmens zu wahren.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum FCPA und der Aussetzung seines Vollzugs

1. Was ist der Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) und wann ist er relevant für deutsche Unternehmen?
Der FCPA ist ein US-amerikanisches Anti-Korruptionsgesetz, das Unternehmen mit USA-Bezug verpflichtet, strenge Regeln im Umgang mit staatlichen Stellen weltweit einzuhalten. Insbesondere dürfen gegenüber Vertretern staatlicher Stellen keine Vorteile gewährt werden, um dadurch geschäftliche Ziele zu erreichen.

2. Welche Anknüpfungspunkte können dazu führen, dass der FCPA auf deutsche Unternehmen Anwendung findet?
Als USA-Bezug reichen unter anderem aus:

  • Nutzung eines amerikanischen Bankkontos,

  • Unterhaltung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in den USA,

  • Handel von Wertpapieren an einer US-Börse oder im amerikanischen außerbörslichen Handel (OTC-Markt),

  • FCPA-relevantes Verhalten während eines Aufenthaltes in den USA (z. B. Meetings, Telefonate, E-Mails mit Bezug zu Vorteilsgewährungen).

3. Was verbietet der FCPA konkret?

  • Zahlung oder Gewährung von Vorteilen an ausländische Amtsträger zur Erlangung geschäftlicher Vorteile.

  • Falsche Buchführung und mangelnde interne Kontrollen zur Verschleierung von Zahlungen (für Unternehmen, deren Wertpapieren an einer US-Börse oder im amerikanischen außerbörslichen Handel (OTC-Markt) gehandelt werden).

  • Auch indirekte Vorteilsgewährung durch Dritte (z. B. Berater, Vertriebspartner, Subunternehmer) kann zur Haftung führen.

4. Was sind die Folgen eines FCPA-Verstoßes?

  • Hohe Geldstrafen für Unternehmen,

  • Strafrechtliche Konsequenzen für Manager,

  • Geschäftsverbote in den USA,

  • Reputationsschäden.

5. Was bedeutet die aktuelle Aussetzung der FCPA-Durchsetzung?
Am 10. Februar 2025 hat Präsident Donald Trump eine Executive Order unterzeichnet, die das US-Justizministerium anweist, die Durchsetzung des FCPA für 180 Tage auszusetzen. Während dieser Zeit sollen neue Ermittlungen nicht eingeleitet und bestehende Verfahren überprüft werden.

6. Welche Auswirkungen hat diese Aussetzung auf deutsche Unternehmen?
Kurzfristig könnte es eine Entlastung bedeuten, da Unternehmen weniger Druck zur Einhaltung der FCPA-Compliance verspüren. Andererseits enthalten viele andere Regelungen (sowohl der USA als auch anderer Gesetzgeber) ähnliche Verbote, so dass eine Sensibilisierung von Mitarbeitern weiter geboten ist, um ein Unternehmen vor Reputations- und materiellen Schäden zu schützen. Langfristig bleibt auch die Möglichkeit, dass die Trump-Regierung oder eine zukünftige US-Regierung die Regelungen des FCPA wieder durchsetzt.

7. Welche neuen Sorgfaltspflichten entstehen durch die Neuausrichtung der Prioritäten des US-Justizministeriums?
Da das US-Justizministerium seine Ressourcen verstärkt auf die Bekämpfung von Drogenkartellen und transnationaler Kriminalität verlagert, sollten Unternehmen mit Aktivitäten in Hochrisikoregionen (Lateinamerika, Afrika, Südostasien) ihre lokalen Partner noch sorgfältiger prüfen.

8. Was mussten Unternehmen in der Vergangenheit tun, um sich vor FCPA-Verstößen zu schützen?

  • Klare interne Compliance-Richtlinien erstellen,

  • Mitarbeiter regelmäßig schulen,

  • transparente Aufzeichnungen führen über finanzielle Transaktionen und Sorgfaltsprüfungen.

9. Welche Rolle spielen Mittelsmänner im Kontext des FCPA?
Unternehmen haften auch für Vorteile, die durch Dritte (z.B. lokale Berater, Subunternehmer, etc.) an Vertreter staatlicher Stellen gewährt werden. Daher sollten Unternehmen sicherstellen, dass alle von ihnen eingebundenen Mittler FCPA-konform agieren und keine unerlaubten Vorteile gewähren.

10. Welche Konsequenzen gab es für deutsche Unternehmen in der Vergangenheit?
Neben Großkonzernen wie Siemens, SAP und der Deutschen Bank wurden auch bereits deutsche mittelständische Unternehmen wegen FCPA-Verstößen untersucht. Selbst fahrlässige Verstöße können erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.

11. Warum sollten Unternehmen trotz der Aussetzung des FCPA weiterhin Compliance-Programme aufrechterhalten?
Trotz der aktuellen Lockerungen gibt es weiterhin nationale und internationale Anti-Korruptionsgesetze, die eingehalten werden müssen. Zudem könnte die Durchsetzung des FCPA jederzeit wieder aufgenommen werden. Unternehmen sollten daher ihre Schulungen, Due-Diligence-Prüfungen und internen Kontrollen nicht vernachlässigen.

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